Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) verpflichtet die Kommunen zur Aufstellung und Fortschreibung von Gleichstellungsplänen.
Der Gleichstellungsplan hat zum Ziel, das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot von Frauen und Männern in den Dienststellen und Einrichtungen der Gemeinde Nottuln umzusetzen. Der Gleichstellungsplan gilt nicht für die Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten und hat keine Rechtskraft nach außen.
Beamtenrechtliche Regelungen und tarifvertragliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Gleiches gilt für die Rechte der Personal- und Schwerbehindertenvertretung.
Der hier vorliegende Gleichstellungsplan gilt von 2021 bis 2025.

 

Gleichstellung von Frau und Mann

Zuständige Stelle

Stabsstelle: Gleichstellung
Stiftsstraße 4
48301 Nottuln

02502 942-301
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