Steuern und Gebühren
Als Steuern werden Geldleistungen ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet. Diese Abgaben werden allen steuerpflichtigen Personen von Kommunen, Ländern und dem Staat auferlegt und sind für die Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs, der sogenannten Daseinsvorsorge, gedacht.
An Steuern erhebt die Gemeinde Nottuln
- Hundesteuer
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer A und B sowie
- Vergnügungssteuer
Gebühren, Beiträge oder Entgelte werden hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet.
Sie sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung, Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit der Verwaltung erhoben werden.
Das heißt: Nur wer tatsächlich öffentliche Einrichtungen und Anlagen beziehungsweise eine Leistung der Verwaltung in Anspruch nimmt, muss dafür auch eine Gebühr bezahlen.
Gebühren erhebt eine Kommune ebenfalls für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen.
Das sind zum Beispiel
- Abwassergebühren (zuständig sind die Gemeindewerke Nottuln)
- Gewässergebühren
Verwaltungsgebühren entstehen unter anderem bei
- Erteilung von Erlaubnissen
- Erteilung von Auskünften
- Bescheinigungen oder
- Anfertigung von Beglaubigungen, Abschriften und Auszügen
Benutzungsgebühren zahlen die Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel dann, wenn sie unsere Schwimmbäder nutzen.
Entgelte hingegen zahlen die Marktbeschicker:innen für ihren Stand auf dem Wochenmarkt oder wenn Bürger:innen unsere gemeindeeigenen Räume – wie die Alte Amtmannei oder den Schulze Frenking Hof – mieten.